Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart stärkt die Rechte der Verbraucher beim Fahrzeugkauf und bringt mehr Klarheit, wenn es um die Rückgabe von Fahrzeugen mit Mängeln geht. Das Urteil vom 17. August 2023 behandelte einen Fall, bei dem eine Käuferin ein „Bastlerfahrzeug“ zurückgeben und dabei auch ihre Gutachter- und Anwaltskosten erstattet bekommen wollte. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Käufer und Verkäufer im Kfz-Handel.
Ausgangspunkt des Falls:
Im Februar 2018 erwarb eine Kundin bei einem Händler einen Gebrauchtwagen für 4.900 Euro. Der Wagen, der erstmals 1999 zugelassen wurde, war im Kaufvertrag als „Bastlerfahrzeug“ deklariert, was auf möglichen Reparaturbedarf hinwies. Nach einer Probefahrt und trotz der akzeptierten Fahrzeugbeschreibung stellten sich nach dem Kauf mehrere Mängel heraus. Diese führten schließlich zu einem Rechtsstreit, der vor dem OLG Stuttgart endete.
Der Rechtsstreit
Angesichts der festgestellten Mängel forderte die Käuferin die Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung ihrer Gutachter- und Anwaltskosten. Das Landgericht Heilbronn entschied zunächst, dass sie das Fahrzeug zurückgeben durfte, lehnte aber die Erstattung der Zusatzkosten ab, da der Händler noch keine Frist zur Behebung der Mängel überschritten hatte.
Das Urteil des OLG Stuttgart
Das OLG Stuttgart entschied zugunsten der Käuferin und bestätigte, dass auch die Kosten für Gutachter und Anwalt erstattet werden müssen. Das Gericht argumentierte, dass der Händler seine Pflicht zur Nachbesserung, also zur Beseitigung der Mängel, verletzt habe und die Gutachter- und Anwaltskosten daher eine direkte Folge dieser Pflichtverletzung seien.
Unterstützung durch die Gutachterzentrale Hannover
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, unabhängige Gutachter an seiner Seite zu haben, die die Mängel eines Fahrzeugs objektiv bewerten können. Die Gutachterzentrale Hannover unterstützt Kunden nach einem Autokauf oder -unfall dabei, die Schäden und die Angemessenheit von Reparaturkosten zu beurteilen. Im Rahmen solcher Fälle bietet die Gutachterzentrale Hannover professionelle Unterstützung und berät Fahrzeughalter umfassend, um ihre Rechte optimal zu schützen. Unsere Gutachter erstellen unabhängige und verlässliche Gutachten und übernehmen die gesamte Abwicklung mit Versicherungen, damit sich unsere Kunden auf eine schnelle und faire Lösung verlassen können.
Bedeutung für Käufer und Verkäufer
Das Urteil des OLG Stuttgart macht klar, dass die Kennzeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ nicht automatisch bedeutet, dass der Verkäufer keine Verantwortung für Mängel mehr trägt. Wichtiger ist, was beide Seiten beim Abschluss des Kaufvertrags tatsächlich vereinbart haben. Käufer haben auch bei „Bastlerfahrzeugen“ ein Recht darauf, dass der Verkäufer grundlegende Sachmängel beseitigt. Das Urteil stärkt aber auch die Rechte von Verbrauchern und zeigt, wie wichtig klare Vereinbarungen beim Autokauf sind. Ein unabhängiges Gutachten – wie es die Gutachterzentrale Hannover bietet – ist im Fall von Streitigkeiten über Mängel oft entscheidend und schützt Käufer effektiv vor finanziellen Nachteilen.