Ein Autounfall kann nicht nur sichtbare Schäden hinterlassen, sondern auch zu einem erheblichen Wertverlust des Fahrzeugs führen – selbst nach einer fachgerechten Reparatur. Dieser sogenannte merkantile Minderwert entsteht, weil das Fahrzeug nun als Unfallwagen gilt und dadurch für potenzielle Käufer an Attraktivität verliert. Für Unfallgeschädigte ist es wichtig, diesen Wertverlust geltend zu machen, um finanziell nicht benachteiligt zu werden. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie der Wertverlust ermittelt wird und wie Sie erfolgreich eine Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung einfordern.
Was ist der merkantile Minderwert?
Der merkantile Minderwert beschreibt den finanziellen Verlust, den ein Fahrzeug nach einem Unfall trotz vollständiger Reparatur erleidet. Auch wenn das Fahrzeug technisch wieder in einwandfreiem Zustand ist, sinkt sein Marktwert, da es als Unfallfahrzeug in den Verkaufspapieren deklariert werden muss. Viele Käufer sind bereit, weniger zu zahlen, da sie mögliche Folgeschäden oder Unsicherheiten befürchten. Diese Differenz zwischen dem Marktwert eines unfallfreien und eines reparierten Fahrzeugs wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Die Berechnung der Wertminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Alter des Fahrzeugs, die Laufleistung, der Zustand vor dem Unfall und die Art des Schadens. Im Allgemeinen sind neuere und höherwertige Fahrzeuge stärker von einem Wertverlust betroffen als ältere Fahrzeuge. Ein Kfz-Sachverständiger erstellt ein Gutachten, in dem der konkrete Wertverlust beziffert wird. Dabei wird der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall mit dem reparierten Zustand verglichen und die zu erwartende Differenz beim Verkaufspreis ermittelt. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Forderung bei der gegnerischen Versicherung.
Wann haben Sie Anspruch auf Wertminderung?
Ein Anspruch auf die Erstattung der Wertminderung besteht, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den gesamten Schaden zu ersetzen, und dazu gehört neben den Reparaturkosten auch der merkantile Minderwert. Es ist wichtig, dass der Gutachter den Wertverlust als Bestandteil des Schadensgutachtens festhält. Besonders bei Fahrzeugen, die jünger als fünf Jahre sind und deren Schäden eine gewisse Höhe übersteigen, ist die Wertminderung relevant. Bei älteren Fahrzeugen ist der Wertverlust in der Regel geringer oder entfällt komplett, was aber im Einzelfall geprüft werden muss.
Wie fordern Sie die Wertminderung ein?
Um den Wertverlust erfolgreich bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, benötigen Sie das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dieses sollte den ermittelten Minderwert sowie die Reparaturkosten und eventuelle Folgeschäden genau auflisten. Nachdem das Gutachten vorliegt, senden Sie es an die Versicherung des Unfallverursachers. Achten Sie darauf, alle relevanten Unterlagen, wie den Unfallbericht und gegebenenfalls Fotos des Schadens, beizufügen. Die Versicherung prüft dann den Anspruch und zahlt den ermittelten Minderwert aus. Sollte die Versicherung das Gutachten anzweifeln, können Sie einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Gut vorbereitet den Wertverlust einfordern
Ein Unfall kann den Wert eines Fahrzeugs deutlich mindern, selbst wenn die Schäden repariert wurden. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, diese Wertminderung von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Ein unabhängiges Gutachten ist dabei der Schlüssel, um den tatsächlichen Wertverlust genau zu beziffern und erfolgreich einzufordern. Zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu holen, um alle Ansprüche umfassend geltend zu machen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass der entstandene Schaden vollständig ausgeglichen wird – sowohl technisch als auch finanziell.